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   OLG Düsseldorf, 05.05.2022 - 16 U 23/21   

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OLG Düsseldorf, 05.05.2022 - 16 U 23/21 (https://dejure.org/2022,20932)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.05.2022 - 16 U 23/21 (https://dejure.org/2022,20932)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Mai 2022 - 16 U 23/21 (https://dejure.org/2022,20932)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 27.10.2020 - XI ZR 498/19

    Autokreditwiderruf mittels Widerrufsjoker

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2022 - 16 U 23/21
    Der weitere Umstand, dass der Kläger seine Wertersatzpflicht leugnet (vgl. BGH, a.a.O., Rn. 74), reicht für sich betrachtet auch nicht aus, da sich angesichts der unglücklich formulierten gesetzlichen Regelung in §§ 358 Abs. 4, 357 Abs. 7 BGB a.F. trefflich darüber streiten lässt, welche Anforderungen an den erforderlichen Hinweis auf die Wertersatzpflicht zu stellen sind (vgl. BGH, Urteil vom 27.10.2020 - XI ZR 498/19, Rz. 31) und ob die Beklagte diesen Anforderungen mit der Widerrufsinformation erfüllt hat, weil diese formal betrachtet nicht dem Muster der Anlage 2 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB a.F. genügt.

    Zwar hat die Beklagte nach der Meinung des Senats einen hinreichenden Hinweis erteilt (vgl. BGH, Urteil vom 27.10.2020 - XI ZR 498/19, Rz. 38).

    Die Beklagte kann sich jedoch wegen der durch die Weiternutzung des Fahrzeugs entstehende Wertminderung im Wege der Aufrechnung gegenüber ihrer Verpflichtung zur Rückzahlung aller Raten und der Anzahlung vollständig befriedigen (vgl. BGH, Urteil vom 27.10.2020 - XI ZR 498/19, Rz. 44, nach der die Wertersatzpflicht der Höhe nach durch die Kaufpreisvereinbarung begrenzt wird).

    Eine Verurteilung Zug-um-Zug kommt nicht in Betracht (siehe BGH, Urteil vom 27.10.2020 - XI ZR 498/19, Rn. 29).

    Beim Verbundgeschäft ist der Darlehensnehmer gemäß § 358 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 357 Abs. 4 Satz 1 BGB a.F. im Hinblick auf die Rückgabe des finanzierten Fahrzeugs vorleistungspflichtig, weil der Darlehensgeber die von ihm zu erbringende Rückabwicklung - worauf sich die Beklagte hier auch berufen hat - danach solange verweigern darf, bis er das finanzierte Fahrzeug zurückerhalten hat oder der Darlehensnehmer den Nachweis erbringt, dass er das Fahrzeug abgesandt hat (BGH, Urteil vom 27.10.2020 - XI ZR 498/19, Rn. 23-25).

    Der Darlehensgeber ist nach dem wirksamen Widerruf eines Darlehensvertrags, mit dem der Darlehensnehmer einen wirtschaftlich verbundenen Fahrzeugkauf finanziert hat, gemäß §§ 358 Abs. 4 Satz 1 und Satz 5, 357 Abs. 4 Satz 1 BGB a.F. berechtigt, die von ihm gemäß § 358 Abs. 4 Satz 5 BGB a.F. geschuldete Rückabwicklung des Kaufvertrags solange zu verweigern, bis der Darlehensnehmer ihm das Fahrzeug zurückgegeben hat, da insoweit der Darlehensnehmer nach der eindeutigen gesetzlichen Regelung vorleistungspflichtig ist (BGH, Urteil vom 27.10.2020 - XI ZR 498/19, Rz. 23; Senat, Urteil vom 29.05.2019 -16 U 102/18, Rz. 30).

  • EuGH, 09.09.2021 - C-33/20

    Volkswagen Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2022 - 16 U 23/21
    Wie der Europäische Gerichtshof entschieden hat (Urteil vom 09.09.2021 - C-33/20, Rn. 94), verlangt Art. 10 Abs. 2 lit. l) der Richtlinie 2008/48/EG, dass die Darstellung der Berechnungsmethode des Verzugszinses im Kreditvertrag für den Durchschnittsverbraucher leicht verständlich ist und es ihm ermöglicht, den Verzugszinssatz auf der Grundlage der im Vertrag enthaltenen Angaben zu berechnen.

    Einem Durchgreifen des Widerrufsrechts des Klägers steht nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 09.09.2021 - C-33/20 - bei richtlinienkonformer Auslegung des nationalen Rechts hier auch weder eine Verwirkung des Widerrufsrechts noch der Rechtsmissbrauchseinwand entgegen.

    Der Senat ist bei Würdigung der nachgenannten Umstände zu dem Ergebnis gelangt, dass diese weder jeweils für sich noch in der Zusammenschau es rechtfertigen, ein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Klägers im Sinne des § 242 BGB oder im Sinne der unionsrechtlichen Grundsätze zum Rechtsmissbrauch (vgl. EuGH, Urteil vom 09.09.2021 - C-33/20, Rn. 121 ff.) anzunehmen.

    Die für die Entscheidung des Falles maßgeblichen unionsrechtlichen Fragen sind durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 9. September 2021 - C-33/20 u.a. - geklärt.

  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 467/15

    Verbraucherdarlehen - Feststellungsklage im Widerrufsfall unzulässig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2022 - 16 U 23/21
    Gemäß § 249 BGB sind Rechtsverfolgungskosten jedoch nur dann ersatzfähig, wenn sie sich auf einen zu ersetzenden Schaden beziehen (BGH, Urteil vom 21.02.2017 - XI ZR 467/15, Rz. 35).

    Gemessen daran kann der Kläger die durch seinen Widerruf entstandenen Rechtsanwaltskosten nicht mit dem Argument ersetzt verlangen, sie seien nur entstanden, weil die Beklagte ihm die Pflichtangaben nicht vollständig erteilt habe (vgl. zu dem ähnlich gelagerten Fall eines nicht verfristeten Widerrufs wegen einer nach dem bis zum 10.06.2010 geltenden Recht nicht ordnungsgemäß erteilten Widerrufsbelehrung BGH, Urteil vom 21.02.2017 - XI ZR 467/15, Rz. 35).

  • BGH, 07.12.2004 - X ZR 12/03

    Rechtstellung des Bestellers eines Werks bei vereinbarter Vorleistungspflicht und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2022 - 16 U 23/21
    Bei einer einfachen, nicht beständigen Vorleistungspflicht, die sich bei Fälligkeit der von dem Vorleistungsberechtigten zu erbringenden Gegenleistung in eine Zug-um-Zug-Leistung wandelt (BGH, Urteil vom 20.12.1985 - V ZR 200/84, Rz. 9 und Urteil vom 07.12.2004 - X ZR 12/03, Rz. 13), kann zwar durch eine Mahnung, die zugleich in einer den Annahmeverzug begründenden Weise die Gegenleistung anbietet, der Schuldnerverzug des Vorleistungsberechtigten bewirkt werden (vgl. BGH, Urteil vom 20.07.2005 - VIII ZR 275/04, Rz. 30).

    Bei der beständigen Vorleistungspflicht tritt die Fälligkeit der von dem Vorleistungsberechtigten zu erbringenden Gegenleistung erst mit der Erfüllung der Vorleistung ein (BGH, Urteil vom 07.12.2004 - X ZR 12/03, Rz. 13).

  • EuGH, 26.03.2020 - C-66/19

    Verbraucherkreditverträge müssen in klarer und prägnanter Form die Modalitäten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2022 - 16 U 23/21
    Nach dem Urteil des EuGH vom 26.03.2020 - C-66/19 werde der Verbraucher überfordert, wenn nur auf § 492 Abs. 2 BGB Bezug genommen werde, mit dem dann auf Art. 247 §§ 6 - 13 EGBGB weiterverwiesen werde, anstatt ihm die einzelnen Pflichtangaben, deren Mitteilung für den Beginn der Widerrufsfrist erforderlich sei, zu nennen.
  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 275/04

    Aufwendungsersatzanspruch beim Kauf eines mangelhaften Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2022 - 16 U 23/21
    Bei einer einfachen, nicht beständigen Vorleistungspflicht, die sich bei Fälligkeit der von dem Vorleistungsberechtigten zu erbringenden Gegenleistung in eine Zug-um-Zug-Leistung wandelt (BGH, Urteil vom 20.12.1985 - V ZR 200/84, Rz. 9 und Urteil vom 07.12.2004 - X ZR 12/03, Rz. 13), kann zwar durch eine Mahnung, die zugleich in einer den Annahmeverzug begründenden Weise die Gegenleistung anbietet, der Schuldnerverzug des Vorleistungsberechtigten bewirkt werden (vgl. BGH, Urteil vom 20.07.2005 - VIII ZR 275/04, Rz. 30).
  • BGH, 31.01.2022 - XI ZR 113/21

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie über

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2022 - 16 U 23/21
    Allein das Hinzutreten des weiteren Umstands, dass erst nach der Vollbeendigung des Darlehensvertrags widerrufen wurde, reicht auch nicht aus, weil der Widerruf auch noch nach Vertragsbeendigung möglich ist (BGH, Vorlagebeschluss vom 31.01.2022 - XI ZR 113/21, Rz. 50).
  • OLG Düsseldorf, 29.05.2019 - 16 U 102/18

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2022 - 16 U 23/21
    Der Darlehensgeber ist nach dem wirksamen Widerruf eines Darlehensvertrags, mit dem der Darlehensnehmer einen wirtschaftlich verbundenen Fahrzeugkauf finanziert hat, gemäß §§ 358 Abs. 4 Satz 1 und Satz 5, 357 Abs. 4 Satz 1 BGB a.F. berechtigt, die von ihm gemäß § 358 Abs. 4 Satz 5 BGB a.F. geschuldete Rückabwicklung des Kaufvertrags solange zu verweigern, bis der Darlehensnehmer ihm das Fahrzeug zurückgegeben hat, da insoweit der Darlehensnehmer nach der eindeutigen gesetzlichen Regelung vorleistungspflichtig ist (BGH, Urteil vom 27.10.2020 - XI ZR 498/19, Rz. 23; Senat, Urteil vom 29.05.2019 -16 U 102/18, Rz. 30).
  • EuGH, 09.11.2016 - C-42/15

    Unterlässt es ein Kreditgeber eines Verbraucherkredits, bestimmte wesentliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2022 - 16 U 23/21
    Mit den Pflichtangaben, die nach Art. 10 Abs. 2 Verbraucherkreditrichtlinie in einem Verbraucherdarlehensvertrag enthalten sein sollen, wird bezweckt, dass der Verbraucher in die Lage versetzt wird, den Umfang seiner vertraglichen Verpflichtung einzuschätzen und ihn vor unbilligen Kreditbedingungen zu schützen (vgl. EuGH, Urteil vom 09.11.2016 - C-42/15, Rz. 66 und 71).
  • OLG Stuttgart, 02.11.2021 - 6 U 32/19

    Pflichtangaben in Verbraucherdarlehensvertrag zu Verzugszinssatz bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2022 - 16 U 23/21
    Die im Darlehensvertrag enthaltene Angabe zu ggf. geschuldeten Verzugszinsen genügt nicht den europarechtlichen Anforderungen des Art. 10 Abs. 2 lit. l) der Richtlinie 2008/48/EG und damit bei richtlinienkonformer Auslegung des § 492 Abs. 2 BGB a.F. i.V.m. Art. 247 § 6 Abs. 1 Nr. 1, 3 Abs. 1 Nr. 11 EGBGB a.F. (siehe dazu OLG Stuttgart, Urteil vom 02.11.2021 - 6 U 32/19, Rn. 26 ff.) auch nicht denjenigen des deutschen Rechts.
  • BGH, 20.12.1985 - V ZR 200/84

    Leistungspflicht im Rahmen eines gegenseitigen Vertrages

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